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Die KIM-Verordnung in der Vorsorge
Bestimmungen der KIM-Verordnung
weniger müssen Banken die Verordnung grundsätzlich auch bei der Finanzierung des Kaufs von Vorsorgewohnungen beachten und haben zu prüfen, ob der Kreditnehmer die Kriterien erfüllt. Allerdings gibt es bei der Anwendung der Verordnung erhebliche Unterschiede zur Finanzierung eigengenutzter Wohnungen. So sind vor allem auch die zu erwartenden Mieteinnahmen bei der zulässigen Höhe der Monatsraten zu berücksichtigen. Außerdem gibt es auch Konstellationen, in denen die KIM-Verordnung gar nicht greift, Insbesondere, wenn der Kauf als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Anleger insgesamt eine größere Zahl
von Wohnungen kauft (die meisten Banken setzen die Grenze dafür bei vier bis fünf Einheiten an). Auch wenn der Kauf durch eine GmbH erfolgt, ist Gewerblichkeit gegeben - bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaft ist dies möglich, aber im Einzelfall zu prüfen. Die KIM-Verordnung ist für Anleger damit zwar durchaus eine Hürde, in aller Regel ist diese aber leicht zu über- winden.
· Anzuwenden bei der Kredit- vergabe für den Privatkauf von Wohnimmobilien · Mindestens 20 % Eigenkapital · Monatliche Rückzahlungsrate: max. 40 % des Haushalts- einkommens · Laufzeit: max. 35 Jahre
Die KIM-Verordnung soll ihrer Intention nach primär verhindern, dass Haushalte Eigentums- wohnungen erwerben, die ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Nichtsdesto-
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