Vorsorgewohnungsmarktbericht | Frühjahr 2024

Investieren als Stiftung

Herr Dr. Bauer, Sie sind Vorstandsmitglied mehrerer in Immobilien investierender Stiftungen. Halten Sie auch unter den veränderten Marktbedingungen Vorsorgewohnungen weiterhin für eine chancenreiche Veranlagungsmöglichkeit?

Unbedingt. Zwar sind erstmals seit vielen Jahren mit Alternativen wie Festgeld oder Anleihen wieder nennenswerte Renditen erzielbar, jedoch liegen diese noch unter der Inflationsrate. Immobilien – zumindest in den österreichischen Ballungsräumen – werden hingegen weiter- hin den Erhalt des realen Investitionswerts plus eine gewisse Rendite bringen. Wegen des rapide zurückgehenden Wohnungsneubaus wird die Nachfrage nach Mietimmobilien in den kommenden Jahren stark steigen, was insbesondere bei Neubauwohnungen, die keinen Mietzins- beschränkungen unterliegen, von Interesse sein wird. Der Erwerb von Vorsorgewohnungen ist aus meiner Sicht daher nach wie vor eine langfristig sinnvolle und sichere Investitionsmöglichkeit.

Gerade Stiftungen haben aber oft Investmentrichtlinien, die mit den Renditen von Vorsorgewohnungen nicht erfüllt werden.

Immobilieninvestitionen sind nach anderen Maßstäben zu messen als etwa festverzinsliche Veranlagungen. Sich nur auf die errechnete Anfangsrendite zu versteifen, ohne die erwartbare Werteentwicklung der Immobilie zu beachten, wäre verfehlt. Da zumindest mit einem realen Werterhalt und möglicherweise auch mit einer Wertsteigerung gerechnet werden darf, kann eine niedrigere nominelle Rendite akzeptiert werden, da diese inflationsbedingt durch die Indexierung der Mieten auch kontinuierlich steigen sollte. Dabei sind Vorsorgewoh- nungen übrigens mindestens so attraktiv wie Gesamtobjekte, auch wenn die Verwaltung für einen Investor ein wenig komplexer ist. Durch den Kauf einzelner Wohnungen in verschiedenen Lagen wird eine gewisse Risikostreuung erreicht - und auch ein späterer Verkauf ist ein- facher und rascher möglich.

Wie schätzen Sie die Risiken ein?

Neben den Marktrisiken, die jeder natürlich für sich einschätzen muss, ist es darüber hinaus noch wichtig, auf rechtliche Risiken zu achten. Ein Investor ist zwar bei Immobilien, die sich noch in Errichtung befinden, durch das Bauträgervertragsgesetz (Zahlungen für noch nicht fertiggestellte Objekte gehen zuerst an einen Treuhänder) geschützt, aber besonders in der aktuellen Marktsituation ist es dennoch empfehlens- wert, sich umfangreich von Immobilienspezialisten beraten zu lassen, welche mit erfahrenen und vertrauensvollen Bauträgern zusammen- arbeiten. Darüber hinaus ist es jetzt vielleicht noch wichtiger als früher, auf juristische Details zu achten. Beispielsweise ist es aus rechtlicher Sicht jedenfalls vorzuziehen, das Wohnungseigentum bereits bei Zahlung des Kaufpreises und nicht erst bei Fertigstellung des Objekts im Grundbuch eintragen zu lassen. Sicherheit ist nämlich alles andere als eine Spitzfindigkeit.

Dr. Andreas Bauer

Rechtsanwalt, Partner bei Brauneis Rechtsanwälte

09

Powered by