Erster Wiener Wohnungsmarktbericht 2024

schlusswort

glossar

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Wir schreiben für Sie das Kleingedruckte ganz groß. Damit bereits im Vorfeld alle Fragen beantwortet und Unklarheiten be- seitigt werden können, finden Sie hier eine Übersicht mit Definitionen von Begriffen, die auf den vorangegangenen Seiten verwendet wurden. Bei den Bezeichnungen, die sich auf Personen beziehen, sind alle Geschlechter gemeint, unabhängig von der in der Formulierung verwendeten konkreten geschlechtsspezifi- schen Bezeichnung.

Alle auf den Bezirksseiten angegebenen Preise verstehen sich immer je Quadratmeter reiner Nettowohnnutzfläche (ohne Loggia o. Ä.). Bei den Verkaufspreisen handelt es sich um Eigentümerpreise je Quadratmeter Netto- wohnnutzfläche ohne Stellplatz und ohne Nebenkosten. Bei den Mietpreisen handelt es sich um Netto- mieten ohne Umsatzsteuer und ohne Betriebs- kosten.

speziell im Sinne der Nachhaltigkeit – geht. So haben viele Entwickler:innen bereits die Möglichkeit ergriffen, die Planungstiefe zu erhöhen, sodass unter anderem Überlegungen und Impulse rund um das Thema Kreislauf- wirtschaft miteinfließen konnten. Davon ausgehend, dass es auf dem Wiener Wohnungsmarkt in diesem Jahr zu einer Ver- besserung der (politischen) Rahmen- bedingungen kommt, sind wir in freudiger Erwartung, dass die Neubautätigkeiten mit sukzessive zunehmendem Volumen wieder an- steigen werden und die ausgesprochen hohe Nachfrage nach neuem und vor allem leistba- rem Wohnraum besser gedeckt werden kann. Wir blicken daher vorsichtig zuversichtlich auf das Jahr 2024 und setzen weiterhin darauf, den Markt aktiv mitzugestalten und dabei die indivi- duellen Bedürfnisse der Wohnungssuchenden bestmöglich zu berücksichtigen. Insgesamt deutet alles darauf hin, dass die prognostizier- te Zinsstabilität auch die Immobilienwirtschaft samt Wiener Wohnungsmarkt ankurbeln wird. Seien wir gespannt, was 2024 tatsächlich bringt, und zeigen wir uns allen Hausforder- ungen gewachsen. Wir setzen weiterhin darauf, den Markt aktiv mitzuge- stalten und dabei die indi- viduellen Bedürfnisse der Wohnungssuchenden best- möglich zu berücksichtigen.

Definitionen

Zugrunde liegende Daten

Mit dem Wort „Erstbezug“ bei den Preisen ist ein Neubau oder ein Altbau nach einer Komplettsanierung gemeint. Bei „Sonstige“ handelt es sich um Wiederver- mietungen bzw. Verkäufe aus dem Wohnungs- bestand.

Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorg- falt erstellt. Bei den Inhalten handelt es sich um teilweise äußerst komplexe Sachverhalte, die einer stetigen Veränderung unterliegen. Der Wohnungsmarkt in Wien ist stark segmentiert und sehr dynamisch. Welche Mikrostandorte gerade im Trend liegen, kann sich innerhalb von relativ kurzer Zeit ändern. Bei unserer Analyse des Wohnungsmarktes stützen wir uns, wenn nicht anders angeführt, auf die Daten der Statistik Austria oder des Ma- gistrats der Stadt Wien und sind dabei auf dem neuesten Wissensstand.

Wir – BUWOG und EHL Immobilien – wagen wie am Ende jeder Ausgabe unseres Woh- nungsmarktberichts einen kurzen Ausblick auf das, was uns 2024 möglicherweise auf dem Wiener Wohnungsmarkt erwartet. „Möglicherweise“ getreu dem Sprichwort „unverhofft kommt oft“ – immerhin haben die vergangenen Jahre bestens bewiesen, wie sehr unvorhersehbare Ereignisse und Entwicklun- gen zur Herausforderung für viele Branchen und die gesamte Gesellschaft werden können. Bei allem Optimismus bleiben wir dennoch realistisch und halten fest: Auch 2024 wird für die Immobilienbranche durchwachsen. Auch weiterhin zählt, dass jene, die das vergangene Jahr gut genutzt haben, um Prozesse, Projekte und Strategien zu hinterfragen und zu optimie- ren, sich einen Vorsprung gesichert haben. Obwohl wir 2024 deutlich weniger Fertigstel- lungen verzeichnen werden als in den Jahren davor, ist eine Transformation auf dem Wiener Wohnungsmarkt spürbar, besonders wenn es um die Anpassung von Neubauprojekten an veränderte Wohn- und Lebensgewohnheiten sowie Anforderungen an Wohnimmobilien –

Preisangaben

In Österreich gilt für Altbauten (d. h. ungefördert errichtete Objekte mit Baubewilligung vor 1953 bzw. Wohnungseigentumsobjekte mit Baubewil- ligung vor 1945) das Mietrechtsgesetz in seiner Vollanwendung. Damit ist die Miethöhe nicht frei vereinbar, sondern es kommt der Richtwertmiet- zins – der angemessene Mietzins bzw. Katego- riemietzins – zur Anwendung. Die betraglich beschränkten Mieten sind bei den ermittelten Werten in diesem Bericht nicht berücksichtigt.

ERSTER WIENER WOHNUNGSMARKTBERICHT 2024

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