ist weitgehend freie Mietzinsbildung möglich. Künftig soll es für alle Neubauten sowie alle Gebäude, die sich auf zeitgemäßem Standard befinden bzw. gebracht wurden (Generalsanierung), freie Mietzinsbildung geben. Folge: Sanierungen werden für deutlich mehr Objekte sinnvoll. Vor allem in guten Lagen steigt das Ertragspotenzial dadurch stark. Betriebskosten: Der starre BK-Katalog soll deutlich ausgewei- tet werden. Ziel ist, dass möglichst alle wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen der ordentlichen Hausverwaltung als BK weiterver- rechenbar werden. Folge: Dies führt zu mehr Flexibilität bei Maßnahmen der Haus- verwaltung. Bisher gelten beispielsweise zwar Kosten der Tau- benkotentfernung als Betriebskosten, Kosten für Taubenabwehr (Eisenspitzen am Sims) hat aber der Vermieter zu tragen. Einstimmigkeitsprinzip: Dieses wird auch für Maßnahmen der a.o. Hausverwaltung gelockert, statt Einstimmigkeit sollen Mehrheitsentscheidungen (mit der Einschränkung durch ein richterliches Mäßigungsrecht) reichen. Wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen in WEG-Objekten sollen so leichter durchsetzbar werden. Folge: Damit werden vor allem Dachbodenausbauten und Aufsto- ckungen erleichtert, um die explizit gewünschte Nachverdichtung zu forcieren. Die im Regierungsprogramm ebenfalls enthaltene 1/10-Abset- zung für Instandsetzungen und begünstigten Herstellungsauf- wand wird voraussichtlich wegen des Ziels eines Nulldefizits doch nicht kommen. Weitere den Immobilienmarkt betreffende Maßnahmen sind im Regierungsprogramm auf Seite 47 ff nachzulesen: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/regierungsdokumente
DI Sandra Bauernfeind FRICS Geschäftsführende Gesellschafterin EHL Wohnen GmbH
Positive Aussichten für Investoren und Entwickler
Die für den Zinshausmarkt relevanten Überlegun- gen im aktuellen Regierungsprogramm folgen der Generallinie „mehr Markt“ und das eröffnet in der Praxis beachtliches Mietsteigerungspo- tenzial, allerdings nach wie vor im sozial nach- vollziehbaren Rahmen. Das wiederum würde generell wertsteigernd wirken und auch in vielen Fällen dazu führen, dass die Vermietung gegen- über dem Abverkauf von Eigentumswohnungen wieder gewinnt. Auch das rechtliche Damokles- schwert, die Forderung von Mietern auf Mietzins- herabsetzung wird dadurch entschärft. Aus Sicht von Investoren und Entwicklern sind die angekündigten oder zumindest angedeute- ten Maßnahmen zweifellos positiv. Die Frage ist, ob sie tatsächlich umgesetzt werden. Vor allem beim wichtigsten Punkt, der Möglichkeit auch mit Altobjekten aus der Zeit vor 1945 in die freie Mietzinsbildung zu wechseln, ist noch Skepsis angebracht. Diese Einschätzung muss derzeit wohl jeder Investor für sich vornehmen, erheb- lichen Einfluss auf den langfristigen Erfolg einer Veranlagung werden die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen jedenfalls haben.
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