3.1.2. Telearbeit
3.1.3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wir verstehen die Bedeutung der Verein- barkeit von Familie und Beruf und sind bestrebt, unseren Mitarbeiter:innen dabei zu helfen, beides erfolgreich zu managen. Wir unterstützen Eltern durch bezahlten Elternurlaub, Betreuungsfreistellungen und andere Maßnahmen, um ihnen die nötige Flexibilität zu bieten, um ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen, während sie gleichzeitig für ihre Familie da sein können. Darüber hinaus gewähren wir auch Betreuungsfreistellungen für Mitarbeiter:in- nen, die sich um kranke Familienmitglieder oder andere familiäre Verpflichtungen kümmern müssen.
3.1.4. Weitere Flexibili- tätsmaßnahmen
In Anbetracht der sich verändernden Arbeitswelt ist Telearbeit für viele Mitarbei- ter:innen eine attraktive Option geworden. Unsere Richtlinie zur Telearbeit legt klare Richtlinien und Unterstützungsmaßnahmen fest, um sicherzustellen, dass Mitarbei- ter:innen auch von zu Hause aus produktiv arbeiten können, ohne dass dies zu Lasten ihrer Arbeitsqualität oder des Teams geht. Die genauen Bedingungen zur Telearbeit sind in der Vereinbarung zur Telearbeit festgelegt und bilden sofern individuell vereinbart, als Anlage zum Dienstvertrag einen integralen Bestandteil des Dienst- verhältnisses.
EHL ist im Rahmen betrieblicher Erfordernis- se auch für andere Flexibilitätsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, Jobsharing oder Bildungsteilzeit, offen. Diese Maßnahmen sollen unseren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit geben, ihre Arbeitszeit und ihre Karriereentwicklung entsprechend ihren individuellen Lebens- zielen und -umständen zu gestalten. Bitte wende dich diesbezüglich an dein:e Vorgesetze:n oder die Personal- abteilung (personal@ehl.at). Deine persönliche Lösung
Organisationsrichtlinie
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