11.3. Dienstwagen Der Dienstwagen ist vom:von der Dienst- nehmer:in in einem ordnungsgemäßen Zustand (Serviceintervalle, Reifenwechsel, Sauberkeit, Überprüfung des Reifendrucks oder sämtlicher Flüssigkeitsstände wie Öl, Kühlungsmittel, Wasser, etc.) zu halten. Die Auswahl der Werkstätte für sämtliche am Dienstwagen vorzunehmenden Arbeiten (sei es auch für den nachträglichen Einbau von Zusatzausstattungen wie Navigations- geräte, etc.) liegt in der Disposition des Dienstgebers. Während – aus welchen Gründen auch immer – entstandenen Betriebsausfällen eines Dienstwagens hat der:die Mitarbeiter:in keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Er:Sie kann aber ein Poolfahrzeug nutzen, sollte ein solches zur Verfügung stehen. Der:Die Dienstnehmer:in ist berechtigt, den Dienstwagen Dritten vorübergehend zu überlassen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich (Leasingvertrag) ausgeschlossen ist.
Nur in begründeten Anlassfällen wie z.B. einer Dienstverhinderung kann die Abrechnung ausnahmsweise auch erst im Folgemonat erfolgen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so kann kein Ersatz des Aufwandes durch den Dienstgeber mehr erfolgen. Bei Abrechnungen, die bis zum Bilanz- stichtag des Dienstgebers (derzeit 31.12. eines Kalenderjahres) zu erfolgen haben, ist jedoch keine solche Fristverlängerung möglich. 11.2. Poolfahrzeuge Alle Mitarbeiter:innen sind angehalten ein freies Poolfahrzeug für berufliche Fahrten zu nutzen und jede Fahrt im Fahrtenbuch einzutragen. Die Verwaltung und Ausgabe der Pool-KFZ erfolgt durch den Empfang (Buchung der Pool-Autos, Übergabe der Schlüsseltasche samt Dokumenten). Buchungsabsagen/Stornos sind unbedingt sofort vorzunehmen, damit die Pool-KFZs wieder neu vergeben werden können und
nicht unnötig blockiert sind. Das Pool- fahrzeug ist vom:von der Dienstnehmer:in in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Vor und nach jeder Fahrt sind die Fahrzeuge auf Auffälligkeiten zu überprüfen und ggf. der Rückgabestelle (Empfang) zu melden bzw. bei Schäden die Meldung an Finanz- und Rechnungswesen weiterzugeben. Die Fahrzeuge sind sauber und ordentlich wieder zurückzugeben. Taschentücher, gebrauchte Parkscheine. etc. sind nach der Fahrt wieder zu entfernen. Technische Meldungen zu Reifendruck oder Hinweise zu Warnmeldungen sind unverzüg- lich an den Empfang zu richten. Sobald die Tankanzeige aufscheint, ist der Tank mit der OMV-Routexkarte an der geeigneten Tank- stelle wieder aufzufüllen und der km-Stand zu erfassen. Wenn erforderlich, ist auch die Scheibenwischflüssigkeit nachzufüllen.
Poolfahrzeuge dürfen keinesfalls einem Dritten zum Gebrauch überlassen werden.
Organisationsrichtlinie
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