EHL Immobilien Gruppe | Organisationsrichtlinie 2024

9. Nutzung der EDV-

und Telekommunikations- einrichtungen

9.2. Nutzungsbestimmun- gen für Kommunika- tionseinrichtungen Die private Nutzung von Telefon, E-Mail, Internet und Intranet ist in einem modera- tem Umfang und unter Berücksichtigung der Interessen des Dienstgebers gestattet. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Durch die private Nutzung der Kommunikations- medien darf keine Beeinträchtigung bzw. Vernachlässigung des Arbeitsablaufs erfolgen. Das Speichern und Installieren von Soft- ware ist mit der IT Abteilung im Vorhinein abzustimmen. Für den Dienstgeber relevante Daten, so- wohl als E-Mail Format oder Dateien, dürfen nicht ohne weiteres gelöscht werden. Ganz allgemein ist jede Nutzung der Kommunikationseinrichtungen verboten, die geeignet ist, den Interessen des Unternehmens oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden, die Sicherheit des Firmennetzes zu beeinträchtigen oder gegen geltende Rechtsvorschriften oder diese Organisationsrichtlinie verstößt.

In einer zunehmend digitalisierten Welt spielen Informationstechnologie und Telekommunikation eine entscheidende Rolle für den reibungslosen Ablauf unserer Arbeitsprozesse. Um sicherzustellen, dass diese Technologien effektiv genutzt werden und gleichzeitig die Sicherheit unserer Daten gewährleistet ist, sind die nach- folgenden Regelungen zur Nutzung von EDV und Telekommunikation zu beachten.

Die unternehmensbezogenen Daten sind ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden und sind geheim zu halten. Kennwortrichtlinie: Das gewählte persön- liche Kennwort muss mindestens aus acht Zeichen und mindestens einer Zahl bestehen. Gültigkeit: Das Kennwort wird zumindest alle 90 Tage aktualisiert (sollte das Kenn- wort bekannt geworden sein, wird dieses vom:von der Dienstnehmer:in ab Kenntnis abgeändert). Historie: Die letzten drei verwendeten Kennwörter dürfen nicht wiederverwendet werden. Kontosperre: Wird das Kennwort dreimal falsch erfasst, erfolgt durch das System eine automatische Sperre. Sobald der Arbeitsplatz verlassen wird, ist die Arbeitsstation zu sperren oder der PC auszuschalten.

9.1. Sicherheits- und Nutzungsregeln

Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, beim ersten Einstieg in das System das zugewiesene Passwort abzuändern und geheim zu halten (Ausnahme: eine Weiter- gabe an das EDV-Team ist gestattet). Es ist den Mitarbeiter:innen der EHL ausdrücklich untersagt, fremde Zugangsdaten einzu- geben und mit diesen zu arbeiten. Das EDV-System sowie die darauf be- findlichen Daten und Programme sind Eigentum der EHL. Die Benutzung privater Hard- und Software ist untersagt. Die Dienstnehmer:innen sind verpflichtet, alle ihnen möglichen und erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um einen störungsfreien und gegen Missbrauch geschützten Betrieb des EDV-Systems und seiner Komponenten (z.B. PC, Laptops) zu gewährleisten.

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