EHL Immobilien Gruppe | Organisationsrichtlinie 2024

8. Safety first:

Sicherheit am Arbeitsplatz

8.1. Sicherheitsunterweis- ung gem. §14 ASchG Im Rahmen der Sicherheitsunterweisung informieren wir alle Mitarbeitenden über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung bei Aufnahme der Tätigkeit, Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches sowie bei Änderungen innerhalb der Sicherheitsvorgaben. Es handelt sich dabei um eine Unterweisung, die das Können, Wissen und Wollen für sicherheitsgerechtes Arbeiten vermittelt. Das Wissen dazu wird einmal pro Jahr bei den Mitarbeitenden mittels einer Befragung überprüft.

8.3. Erste Hilfe in der EHL In jeder Küche befindet sich ein Erste-Hil- fe-Kasten. Ausnahme: im 6. Stock bei der linken Küche -hier ist der Erste-Hilfe-Kasten beim Empfang untergebracht.

Auch wenn bei EHL keine dem Grunde nach gefährlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, hat die Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen einen hohen Stellenwert. Sowohl die Tätigkeit des Immobilienmaklers als auch die des Immobilienbewerters umfasst nicht nur Büroarbeit, sondern auch Außentermine und ist damit (weiteren) Risiken ausgesetzt. Es ist unerlässlich, dass alle Mitarbeitenden bei EHL ein tiefes Bewusstsein für ihre eigene Sicherheit und die ihrer Kolleg:innen haben. Die Sicherheit am Arbeitsplatz hängt maßgeblich vom verantwortungsvollen Handeln aller Mitarbeiter:innen bei EHL ab. Dieser Abschnitt der Organisationsrichtlinie dient neben der Sicherheitsunterweisung dazu, klare und umfassende Anweisungen zu geben, wie Risiken am Arbeitsplatz minimiert und ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen werden können. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei nicht nur der Sicherheit im Büro, sondern auch den spezifischen Gefahren bei Außenterminen wie Immobilienbesichtigungen und Bau- stellenbesuchen gewidmet. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jede:r Mitarbeiter:in diese Richtlinien kennt, versteht und konsequent umsetzt. Nur so können wir gemeinsam eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung gewährleis- ten und das Vertrauen unserer Kund:innen und Partner:innen stärken.

Im Notfall bitte an folgende Personen wenden.

Sicherheitsvertrauens- personen und Ersthelfer

Andrea Rauth

Sicherheitsvertrauens- person und Ersthelferin 6. OG | DW 401

Florian Deichstetter

8.2. Meldepflicht bei Unfällen

Sicherheitsvertrauens- person und Ersthelfer 7. OG | DW 130

Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall ist der Personalabteilung (personal@ehl.at) zu melden. In bestimmten Fällen hat eine Meldung an die AUVA durch die EHL zu erfolgen (z.B. wenn bei einem Arbeitsunfall Versicherte mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden).

Patricia Hochenberger

Ersthelferin 6. OG | DW 101

Petra Schintlmeister

Ersthelferin 6. OG | DW 180

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