7.2. Förderung der Kompetenzen
Durch eine engagierte Aus- und Fortbildung investieren wir nicht nur in die Zukunft unseres Unternehmens, sondern auch in das persönliche Wachstum und die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen.
EHL betrachtet zielgerichtete Aus- und Fortbildung nicht nur als einen Prozess, sondern als eine Verpflichtung gegenüber unseren Mitarbeitenden und unserer Branche. In einer sich ständig weiter- entwickelnden Immobilienlandschaft ist kontinuierliches Lernen und Anpassen unerlässlich, um unseren Kunden stets den bestmöglichen Service zu bieten und unsere Qualität zu erhalten. Unser Unternehmen steht hinter der Idee, dass Weiterbildung ein integraler Bestandteil der persönlichen und beruf- lichen Entwicklung jede:s Mitarbeiters:in ist. Daher begrüßen wir jede Initiative zur Weiterbildung und stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter:innen Zugang zu relevanten Schulungen, Seminaren und Zertifizierungen haben, die ihnen helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Bei EHL gibt es keine allgemeinen Vor- gaben über jährliche Ausbildungsstunden. Stattdessen ermutigen wir unsere Mitar- beiter:innen, in regelmäßigen Abständen mit ihren Vorgesetzten zumindest aber im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter:innen- und Entwicklungsgespräche zu besprechen, welche Weiterbildungsmaßnahmen für ihre berufliche Entwicklung wichtig sind. Ausbildungsaufwendungen finanzieren wir mit oder übernehmen sie vollständig. Bis 2025 ermitteln wir den individuellen Schulungsbedarf unserer Mitarbeiter:innen und schnüren die jeweils passenden Angebote dazu. Unser Ziel ist es, eine Kultur des lebenslan- gen Lernens zu fördern, in der sich unsere Mitarbeiter:innen kontinuierlich verbessern und anpassen, um den sich verändernden Anforderungen und Chancen in unserer Branche gerecht zu werden.
7.3. Zeiterfassung: Teil-
nahme an Seminaren, Veranstaltungen
Die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Workshops oder sonstigen beruflichen Veranstaltungen und Terminen in der Normalarbeitszeit wird entsprechend dieser Organisationsrichtlinie grundsätzlich als Seminar- bzw. Arbeitszeit angerechnet, sofern der:die jeweilige Vorgesetzte die Teilnahme angewiesen hat. Der freiwillige Besuch von Seminaren, Workshops bzw. Veranstaltungen (z.B. Firmenweihnachtsfeier, Vorträge außerhalb der Arbeitszeit, Immoforen, etc.) ist ohne Zustimmung durch den:die Vorgesetze:n nicht als Arbeitszeit anrechenbar. Alle Dienstnehmer:innen (Vollzeit, Teilzeit) erhalten maximal die Normalarbeitszeit (laut Gleitzeitvereinbarung; VIII. Arbeits- zeit) eines:einer Vollzeitmitarbeiters:in gutgeschrieben. Auch Teilzeitmitarbeitende erhalten somit abhängig von der tatsäch- lichen Dauer der Veranstaltung (Seminar, etc.) maximal die Normalarbeitszeit eines:einer Vollzeitmitarbeiters:in ange- rechnet. Ist die Seminarzeit kürzer als die Normalarbeitszeit, so wird nur diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet. Bei Seminaren und Workshops, bei denen die Teilnahme verpflichtend ist und bei denen auch Arbeitszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen anfallen, ist mit dem Dienstgeber stets im Vorfeld das Ausmaß der allenfalls zu vergütenden Arbeitszeit zu vereinbaren.
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EHL Immobilien Gruppe
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