EHL Immobilien Gruppe | Organisationsrichtlinie 2024

5.4. Verbot von

Vorgaben innerhalb der EHL zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terroris- musfinanzierung Die EHL-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche enthält Leitlinien für das Management von Risiken und Bedrohun- gen, die sich aus Geldwäsche- („GW“) und Terrorismusfinanzierungsvorschriften („TF“) ergeben, insbesondere aus der 4., 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie und §§ 365m1 bis 365z GewO. Sie setzt die Ergebnisse der internen Geldwäsche-Risikoanalyse um, die vom EHL Führungsgremium erstellt wurde und regelmäßig aktualisiert wird. Diese Richtlinie erläutert die Pflichten aller Mitarbeiter:innen der nachfolgenden Gesellschaften: EHL Immobilien GmbH, EHL Investment Consulting GmbH, EHL Wohnen GmbH sowie EHL Gewerbe- immobilien GmbH und gelten sowohl bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung als auch bei deren Fortsetzung. Auf Grund des Umfangs sind die Maß- nahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung außerhalb der EHL-Organisationsrichtlinie geregelt und werden hier nicht nochmalig angeführt. Es wird daher an dieser Stelle auf die EHL- Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche sowie auf die dazugehörigen Formulare in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen. 1

Whistleblowing – internes Meldesystem (Potenzielle) Verstöße gegen geltende Geldwäschebestimmungen können intern über einen speziellen, unabhängigen und anonymen Kanal gemeldet werden. Bei EHL wurde ein eigener Briefkasten ein- gerichtet, der von der Leitung Finanz- und Rechnungswesen bzw. Leitung Personal regelmäßig entleert wird. Zudem können direkt an den:die Geldwäsche-Beauftragten jedes Unternehmens innerhalb der EHL Vorfälle per E-Mail gemeldet werden. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich.

Geldwäsche und Ter- rorismusfinanzierung

Definition: Geldwäsche liegt vor, wenn unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammende Gelder oder andere Vermö- gensgegenstände in den legalen Wirt- schaftskreislauf gebracht werden und so deren Herkunft verschleiert wird. Terroris- musfinanzierung liegt vor, wenn Gelder oder sonstige Mittel für terroristische Straftaten oder zur Unterstützung terroristischer Vereinigungen bereitgestellt werden. Eine Haftung setzt keine Kenntnis der Beteiligten davon voraus, dass durch das entsprechende Handeln Geld gewaschen wird. Schon ein unbeabsichtigtes Mitwirken an Geldwäsche kann für Beteiligte strafbar sein. Wir prüfen sorgfältig die Identität von Kund:innen, Geschäftspartner:innen und anderen Dritten, mit denen wir Geschäfte machen wollen. Es ist unser erklärtes Ziel, nur Geschäftsbeziehungen mit seriösen Partner:innen zu unterhalten, deren Geschäftstätigkeit in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht und deren Betriebsmittel legitimen Ursprungs sind. Eingehende Zahlungen ordnen wir unver- züglich den korrespondierenden Leistungen zu und buchen sie.

Ansprechpartner:innen innerhalb der EHL

EHL Führungsgremium

Karina Schunker

Stefan Wernhart

Franz Pöltl

Wir sorgen für transparente und offene Zahlungsströme.

EHL Geldwäsche-Beauftragte

Nora Wiedermann

1 Weiterführende Informationen siehe 110 EHL Geld- wäsche Policy sowie die diesbezüglichen Formulare.

Du möchtest anonym bleiben? Kein Problem: Bitte nutze den EHL-Whistleblower Briefkasten im 7. Stock und teile uns dein Anliegen vertraulich mit.

Organisationsrichtlinie

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