EHL Immobilien Gruppe | Organisationsrichtlinie 2024

5.2. Geschenke und

a. Geschenke Wir erkennen an, dass das Geben und Empfangen von Geschenken Bestandteil von guten Geschäftsbeziehungen sein kann. Dennoch ist es wichtig, sicherzustel- len, dass diese Geschenke keinen Einfluss auf unsere Entscheidungsfindung haben. Bei EHL dürfen Geschenke angenommen oder angeboten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ƒ Das Geschenk geht nicht über eine übliche Form der Höflichkeit hinaus. ƒ Das Geschenk wird im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftspraktiken in der Regel angenommen. ƒ Der Wert des Geschenks impliziert keine Verpflichtung auf Seiten des Empfängers. ƒ Das Geschenk ist in Bezug auf den Empfänger angemessen (z.B. Notizblock, Kalender, Blumen, Supermarktwein, o. Ä.)

b. Bewirtung/Events

Bewirtung/Events (Umgang mit Zuwendungen)

Auch Gastfreundschaft und Bewirtung/ Einladungen zu Events können ein wichtiger Bestandteil geschäftlicher Beziehungen bei Immobilientransaktionen sein. Dennoch wollen wir durch die nachfolgenden Regelungen sicherstellen, dass solche Aktivitäten adäquat sind und keine unan- gemessenen Erwartungen oder Verpflich- tungen schaffen. Bewirtung/Eventeinladung darf bei EHL angenommen oder angeboten werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: ƒ Die Einladung erfolgt unregelmäßig, nicht im Rahmen des normalen Geschäftsab- laufs und nicht bei laufenden Vertragsver- handlungen. ƒ Sie umfasst angemessene Ausgaben und findet an Orten statt, die angemessen sind und zur Rolle der Mitarbeiter:innen von EHL im entsprechenden Geschäft passen.

Geschenke, Gastfreundschaft und Bewir- tung sind eine übliche und gesellschaftlich anerkannte Form des Verhaltens. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass diese Interaktionen keinen Einfluss auf unsere Entscheidungsfindung haben und nicht den Anschein von Ungerechtigkeit oder Interessenkonflikten erwecken. Um den Eindruck einer Bestechung oder Fehlinterpretation zu vermeiden, gelten folgende Regeln für das Überreichen und den Empfang von Geschenken oder einer Bewirtung:

Organisationsrichtlinie

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